Wissen für Ihre Altersvorsorge

Riester ab 2027.
Behalten oder wechseln?

Ihr bestehender Vertrag bleibt eine Option. Die Reform eröffnet weitere Wege. Hier erfahren Sie, worauf es bei Förderung, Garantien und Auszahlung wirklich ankommt.

Redaktion: Deutsches Investment Institut

Stand: · Regelungen ab Januar 2027

In diesem Ratgeber

01 / Die Reform einordnen

Was passiert mit Ihrem Riester-Vertrag?

Ihr Vertrag wird nicht automatisch umgestellt. Sie können ihn mit den bisherigen Bedingungen und der bisherigen Förderung weiterführen. Ab 2027 können Sie alternativ die Förderung umstellen oder in einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag wechseln. [1]

Das Altersvorsorgedepot ermöglicht Anlagen ohne Beitragsgarantie, etwa in Fonds und ETFs. Das schafft mehr Spielraum für langfristigen Ertrag. Gleichzeitig tragen Sie Wertschwankungen und Verlustrisiken. Welche Anlagen Sie auswählen können, hängt vom konkreten Angebot ab.

Förderung und Produkt getrennt prüfen. Eine höhere Zulage erfordert nicht automatisch einen neuen Vertrag. Umgekehrt macht eine hohe Förderung allein ein Produkt noch nicht passend.

02 / Drei Möglichkeiten

Was können Sie ab 2027 wählen?

Die wichtigsten Unterschiede für einen bestehenden Riester-Vertrag.
KriteriumRiester behaltenNur Förderung umstellenIns AVD wechseln
Ihr VertragDer bisherige Vertrag läuft weiter.Der Vertrag bleibt mit seinen sonstigen Bedingungen bestehen.Ihr Guthaben wird in einen neuen zertifizierten Vertrag übertragen.
Ihre FörderungDie bisherige Förderlogik gilt weiter.Die neue Förderlogik gilt für Ihre Riester-Verträge.Die neue Förderung gilt auch für Ihre übrigen Riester-Verträge.
Anlage & GarantienIhre bisherigen Zusagen bleiben erhalten.Die Förderumstellung allein ändert Ihre Anlage und Garantien nicht.Anlage nach den Bedingungen des AVD, ohne Beitragsgarantie. Alte Garantien gehen nicht mit.
AuszahlungNach Ihrem bestehenden Vertrag.Bleibt vertraglich unverändert. Andere Auszahlungen nur nach gesonderter Vereinbarung.Auszahlungsplan oder lebenslange Rente nach den neuen Regeln.
EntscheidendPassen Kosten, Förderung und zugesagte Leistungen noch?Ist die neue Förderung bei Ihrem Beitrag tatsächlich günstiger?Wiegen neue Möglichkeiten den Verlust der Garantien und die Wechselkosten auf?

Eine Anpassung der Auszahlung eines bestehenden Vertrags muss mit dem Anbieter vereinbart werden. Für die reine Förderumstellung ist dessen Zustimmung nicht erforderlich. [2]

Die Entscheidung wirkt über einen einzelnen Vertrag hinaus. Die Wahl der neuen Förderung ist unwiderruflich. Auch der Abschluss eines neuen zertifizierten Vertrags ab 2027 stellt Ihre übrigen Riester-Verträge auf die neue Förderung um. Bei mittelbarer Förderung über den Ehepartner müssen beide Verträge gemeinsam betrachtet werden. [4]

03 / Zulagen & Steuern

Welche Förderung passt zu Ihrem Beitrag?

Vergleichen Sie zunächst denselben Eigenbeitrag. So sehen Sie, was sich allein durch die Förderumstellung verändert.

Bisherige Riester-Förderung

  • 175 € Grundzulage pro Jahr bei ausreichendem Eigenbeitrag.
  • 185 € pro Kind mit Geburtsjahr vor 2008, sonst 300 €, bei Anspruch auf Kinderzulage.
  • Für die volle Zulage: grundsätzlich 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 €, abzüglich Zulagen. Mindestens 60 € Eigenbeitrag.

Neue Förderung ab 2027

  • 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr, 25 % auf die nächsten 1.440 €. Maximal 540 € Grundzulage.
  • 100 % Kinderzulage auf den Eigenbeitrag, bis zu 300 € pro Kind und Jahr.
  • Für unmittelbar Förderberechtigte mindestens 120 € Eigenbeitrag pro Jahr.

Die Angaben beziehen sich auf einen eigenen, unmittelbaren Förderanspruch. Für mittelbar Förderberechtigte gelten besondere Regeln. Kinderzulagen setzen Kindergeldanspruch und die Zuordnung zum Vertrag voraus. [3] [1]

Eine Steuererstattung kann hinzukommen.

Das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug mehr bringt als die Zulagen. Nur der darüber hinausgehende Vorteil kommt als zusätzliche Steuerentlastung dazu. Die Erstattung fließt nicht automatisch ins Depot. Die spätere Auszahlung geförderter Beiträge wird grundsätzlich besteuert.

Neue Förderung persönlich berechnen

04 / Konkrete Beispiele

Wann lohnt sich welche Prüfung?

Diese drei fiktiven Situationen zeigen, warum es keine pauschale Wechsel-Empfehlung gibt. Die Zulagenbeispiele vergleichen ein Jahr bei gleichem Eigenbeitrag; Steuern und Vertragskosten sind nicht eingerechnet.

Beispiel 1 · Familie mit kleiner Sparrate

Die bisherige Förderung kann vorn liegen.

Ein unmittelbar förderberechtigter Elternteil zahlt 25 € monatlich. Rentenversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen: 25.000 €. Zwei zugeordnete Kinderzulagen für Kinder, die 2015 und 2018 geboren wurden.

Bisherige Zulagen / Jahr
775 €
Neue Zulagen / Jahr
750 €

Unsere Einordnung: Bei diesem Beitrag ist die alte Zulagenförderung höher. Eine Umstellung allein mit „mehr Förderung“ zu begründen, wäre hier falsch.

So entsteht der Unterschied

Alt: 175 € + 2 × 300 € = 775 €. Erforderlicher Eigenbeitrag: 4 % von 25.000 € − 775 € = 225 €; die eingezahlten 300 € reichen aus. Neu: 50 % von 300 € + 2 × 300 € = 750 €. Ganzjähriger Förder- und Kinderzulagenanspruch, kein Einsteigerbonus.

Beispiel 2 · Noch 30 Jahre bis zum Ruhestand

Mehr Zulage und die Anlage getrennt betrachten.

Ein 35-jähriger unmittelbar Förderberechtigter ohne Kinder zahlt 150 € monatlich. Sein rentenversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen beträgt 30.000 €.

Bisherige Zulage / Jahr
175 €
Neue Zulage / Jahr
540 €

Unsere Einordnung: Die neue Zulage ist hier höher – sie kann auch im bisherigen Vertrag genutzt werden. Ob zusätzlich ein AVD sinnvoll ist, hängt von Anlagemöglichkeiten, Kosten, Garantien und seiner Bereitschaft zu Wertschwankungen ab.

So wird die Zulage berechnet

Alt: 4 % von 30.000 € − 175 € = 1.025 € Mindesteigenbeitrag. Die eingezahlten 1.800 € reichen für 175 € Grundzulage aus. Neu: 50 % von 360 € + 25 % von 1.440 € = 540 €. Beide Werte gelten ohne Kinderzulage, Einsteigerbonus und zusätzliche Steuererstattung.

Beispiel 3 · Wenige Jahre bis zur Rente

Vorhandene Zusagen verdienen besonderes Gewicht.

Eine 61-jährige Sparerin plant ihren Ruhestand mit 65. Ihr Vertrag enthält eine garantierte Rente. Für sie stehen verlässliche monatliche Einnahmen im Vordergrund.

Unsere Einordnung: Vor einem Wechsel vergleichen wir die garantierte Leistung, den tatsächlichen Übertragungswert und alle weiteren Kosten. Ein kurzer Anlagehorizont lässt wenig Zeit, Wertverluste auszugleichen. Behalten oder nur die Förderung umstellen kann besser zu ihrem Ziel passen.

Was bedeutet das für Ihren Vertrag?

Nutzen Sie den Vergleichsrechner mit eigenen Vertragswerten. Die vorgegebenen 3 % für Riester und 7 % für das AVD sind veränderbare Modellannahmen nach Kosten, keine Vorhersage.

Zum Riester-Vergleich

05 / Im Ruhestand

Wie möchten Sie Ihr Geld nutzen?

Lebenslange Rente

Sie zahlt auch dann weiter, wenn Sie sehr alt werden. Höhe, Garantien und Leistungen im Todesfall richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.

Befristeter Auszahlungsplan

Im neuen System reicht die Laufzeit mindestens bis zum 85. Geburtstag. Die Zahlungen können sich verändern. Nach Ablauf des Plans gibt es daraus keine laufenden Auszahlungen mehr.

Bei neuen Verträgen beginnt die Auszahlung grundsätzlich zwischen 65 und 70 Jahren; ein früherer Beginn ist bei bestimmten gesetzlichen Altersleistungen möglich. Zum Start können bis zu 30 % des Kapitals auf einmal ausgezahlt werden. Auch diese Entnahme ist grundsätzlich steuerpflichtig. [1]

Was können Sie vererben?

Bei einem Auszahlungsplan bleibt vorhandenes Depotvermögen grundsätzlich vererbbar. Allerdings kann die Auszahlung an Erben die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen auslösen. Eine begünstigte Übertragung auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners ist unter Voraussetzungen möglich. Bei einer lebenslangen Rente entscheiden die vereinbarten Hinterbliebenenleistungen. [5]

Auszahlung im Altersvorsorgedepot verstehen

06 / Ihr nächster Schritt

Erst vergleichen. Dann entscheiden.

  1. Vertragsübersicht bereitlegen.Aktueller Wert, garantierte Leistungen, Rentenbeginn, Beitrag, Kosten und bisherige Zulagen. Dazu Ihre Ziele und die Angaben zur Förderberechtigung.
  2. Ein vollständiges Angebot vergleichen.Übertragungswert, mögliche Abzüge, laufende Kosten, neue Anlage und Auszahlung. Eine Garantie zum Rentenbeginn ist nicht automatisch der heutige Übertragungswert.
  3. Den passenden Weg vereinbaren.Behalten, Förderung umstellen oder übertragen. Erst nach Ihrer Entscheidung werden die notwendigen Schritte mit den Anbietern eingeleitet.

Eine Übertragung ist keine Auszahlung auf Ihr Girokonto. Ein ordnungsgemäßer Übertrag in einen neuen zertifizierten Vertrag ist ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung möglich. Bei einer gewöhnlichen Kündigung mit Auszahlung können Zulagen und Steuervorteile dagegen zurückgefordert werden. Wechsel- und neue Vertragskosten sind gesondert zu prüfen. [1] [5]

Meinen Riester-Vertrag prüfen lassen

07 / Häufige Fragen

Was sollten Sie noch wissen?

Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

Nein. Für bestehende Verträge gilt Bestandsschutz. Sie können Ihren Vertrag weiterführen. Wenn Sie wechseln möchten, sollte das Guthaben geordnet in einen zertifizierten Vertrag übertragen werden.

Kann ich nur die Förderung umstellen?

Ja. Ab 2027 können Sie gegenüber Ihrem Anbieter die neue Förderung wählen und die sonstigen Vertragsbedingungen behalten. Die Entscheidung ist unwiderruflich und gilt einheitlich für Ihre Riester-Verträge.

Ist eine höhere Auszahlung automatisch besser?

Nein. Eine befristete Auszahlung muss mit ihrer Laufzeit betrachtet werden. Eine lebenslange Rente kann länger zahlen. Für einen sinnvollen Vergleich betrachten Sie monatliche Beträge, Steuern, Laufzeit, Garantien und das verbleibende Vermögen gemeinsam.

Ist die Beispielrechnung eine Empfehlung für den Wechsel?

Nein. Die frei gewählten Ertragsannahmen zeigen mögliche Unterschiede. Sie ersetzen weder Ihre garantierten Vertragswerte noch ein konkretes Angebot. Förderrecht, Kosten und Ihre persönliche Situation müssen zusätzlich geprüft werden.

08 / Nachvollziehbare Grundlagen

Quellen & Einordnung

Dieser Ratgeber erläutert die Reform aus Sicht bestehender Riester-Sparer. Die Fallbeispiele sind eigene, fiktive Rechenbeispiele. Maßgeblich bleiben Gesetz, Förderberechtigung und der konkrete Vertrag. Stand der berücksichtigten Informationen: 18. Oktober 2026.

  1. Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reformbundesfinanzministerium.de(öffnet externe Website)Bestandsschutz, Förderumstellung, Übertrag und Auszahlung.
  2. Deutsche Rentenversicherung / ZfA: Fragen zur Reformriester.deutsche-rentenversicherung.de(öffnet externe Website)Bestehende Verträge, Förderung und Änderungen der Auszahlung.
  3. Deutsche Rentenversicherung / ZfA: Bisherige Riester-Förderungriester.deutsche-rentenversicherung.de(öffnet externe Website)Grund- und Kinderzulagen, Mindesteigenbeitrag und Günstigerprüfung.
  4. § 52 EStG, insbesondere Absatz 50agesetze-im-internet.de(öffnet externe Website)Bestandsschutz und Übergang in die neue Förderung. Ergänzend §§ 84–86 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung.
  5. § 93 EStG: Schädliche Verwendunggesetze-im-internet.de(öffnet externe Website)Rückzahlung der Förderung und Ausnahmen, insbesondere im Todesfall.

Herausgeber: Deutsches Investment Institut. Unser Schwerpunkt ist die persönliche Investmentberatung und Ruhestandsplanung. Wir begleiten Sie bei der Einordnung Ihrer bestehenden Anlagen.

Ihr Ansprechpartner: Maximilian Portner, Geschäftsführer und Investmentberater.

Alle Publikationen

Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Fragen und welche Angaben wir für Ihren persönlichen Vergleich benötigen.

Riester-Prüfung anfragen