Ihr Altersvorsorge-Rechner
Wie viel Förderung bekommen Sie?
Berechnen Sie Ihre Förderung und was daraus für Ihren Ruhestand werden kann.
Ihre Zulagen pro Jahr
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Zusätzlich zu Ihrem eigenen Beitrag.
Zusätzliche Steuererstattung
Noch nicht einbezogenErgänzen Sie Ihr Einkommen für eine Schätzung.Im Einkommensteuerbescheid unter „zu versteuerndes Einkommen“. Bei Zusammenveranlagung den gemeinsamen Betrag angeben, jeweils vor dem AVD-Abzug.
Zulagen werden dem Depot gutgeschrieben. Steuererstattungen erhalten Sie separat.
Ihr mögliches Vermögen mit 65
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Entwicklung anpassen 7 % Ertrag
Ergänzen Sie zuerst Ihre Steuerangaben.
Ihre mögliche monatliche Auszahlung
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Befristeter Auszahlungsplan. Die tatsächlichen Zahlungen können steigen oder sinken und enden mit der vereinbarten Laufzeit.
Auszahlung anpassen Laufzeit, Ertrag & Steuer
Eine frei gewählte, pauschale Steuerannahme auf die gesamte Auszahlung. Die tatsächliche Besteuerung hängt von Einkommen und geförderten bzw. ungeförderten Vertragsanteilen ab.
Aus Ihrer Rechnung wird ein Plan.
Wir prüfen Ihre Förderung und besprechen, welches Altersvorsorgedepot zu Ihnen passt.
Ihre Angaben können Sie ins Gespräch mitnehmen.
Berechnungsgrundlagen
Rechenannahmen. Start im Januar 2027 ohne Anfangskapital; Altersangaben gelten zu diesem Zeitpunkt. Monatliche Einzahlungen und gleichmäßiger Ertrag nach Kosten. Die Werte sind Modellrechnungen, keine Zusage. Verluste sind möglich.
Förderung. Zulagen und Steuererstattung werden anhand Ihrer Angaben geschätzt. Kinderzulagen setzen Kindergeldanspruch voraus. Steuerbasis ist der Tarif ab 2026, ohne Soli und Kirchensteuer; weitere Verträge bleiben unberücksichtigt. Förderung fließt im Modell Ende November des Folgejahres zu. Ansprüche aus dem letzten Sparjahr fehlen daher im Kapital bei Rentenbeginn. Steuererstattungen werden je nach Auswahl wiederangelegt oder separat ausgewiesen.
Vergleich. Ohne Förderung gelten derselbe Eigenbeitrag und Ertrag, ohne laufende Besteuerung. Das ist kein steuerlicher Produktvergleich.
Auszahlung. Nach einer Einmalentnahme wird das übrige Kapital bis zum gewählten Endalter verteilt. Die Auszahlung wird jährlich neu berechnet und ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die Nettoanzeige nutzt Ihre Steuerannahme.
