Dossier
Die Frühstart-Rente. Was der Gesetzentwurf für Kinder vorsieht.
Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll der Staat für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 vom 6. bis vor dem 18. Geburtstag 10 € im Monat in die Altersvorsorge einzahlen. Diese Seite erklärt Eltern und Großeltern, was der Entwurf vorsieht, was er offenlässt und wie es mit 18 weitergeht.
Zeit
Warum die Frühstart-Rente früh ansetzt.
Zeit ist beim Vermögensaufbau ein eigener Baustein.
Beim Vermögensaufbau zählt neben dem Betrag und der Anlage auch die Zeit. Erträge, die im Depot bleiben, können selbst wieder Erträge bringen. Je länger das Geld angelegt bleibt, desto mehr Gelegenheit hat dieser Zinseszinseffekt.
Genau dort setzt die Frühstart-Rente an: Nach dem Entwurf beginnt sie nicht mit dem ersten Gehalt, sondern mit dem 6. Geburtstag.
Was aus dem Zuschuss und Ihren eigenen Beiträgen werden kann, zeigt unser Frühstart-Rente-Rechner als Bandbreite und nicht als feste Zahl.
Mehr Jahre im Depot
Nach dem Entwurf liegen zwischen dem ersten Zuschuss mit 6 und einer Auszahlung frühestens mit 65 Jahrzehnte, in denen das Geld angelegt bleiben soll.
Mehr Monate mit Beitrag
Bei einem frühen Start kommen mehr Monate zusammen. Das gibt auch kleinen Beträgen Gewicht.
Kein Ergebnis zugesagt
Der Wert eines Depots schwankt, Verluste sind möglich. Wie sich die Märkte über Jahrzehnte entwickeln, weiß niemand.
Gesetzentwurf
Was die Frühstart-Rente vorsieht.
Die Eckwerte des Gesetzentwurfs.
Die Eckwerte stammen aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 21/7864 vom 7. September 2026. Sie gelten erst, wenn das Gesetz so beschlossen ist.
Zuschuss vom Staat
10 € im Monat
Aus dem Bundeshaushalt, nach dem Entwurf vom 6. bis vor dem 18. Geburtstag. Gezahlt werden soll vierteljährlich.
Jahrgänge
ab Jahrgang 2020
Danach kommt laut Entwurf jedes Jahr der Jahrgang der Sechsjährigen hinzu. Für ältere Jahrgänge ist kein Zuschuss vorgesehen.
Eigene Einzahlungen
bis 6.840 € im Jahr
Private Einzahlungen sind nach dem Entwurf bis zu dieser Grenze je Kalenderjahr möglich. Ob der Zuschuss darin eingerechnet wird, ist offen.
Mit 18
Übertragung
Nach dem Entwurf geht das Guthaben auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag über, zum Beispiel ein Altersvorsorgedepot.
Auszahlung
nicht vor 65
Nach dem Entwurf grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag.
Mit 18
Mit 18 ins Altersvorsorgedepot.
Wie es nach der Frühstart-Rente weitergeht.
Die Frühstart-Rente endet nicht mit dem 18. Geburtstag. Nach dem Entwurf wird das Guthaben dann auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen, zum Beispiel ein Altersvorsorgedepot. Ausgezahlt werden soll es grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag.
Bis dahin ist die Frühstart-Rente eine Art Altersvorsorgedepot für Kinder: Nach dem Entwurf zahlt der Bund den Zuschuss ein, und Eltern können dazugeben.
Wie das Altersvorsorgedepot funktioniert, erklärt unser Dossier. Was daraus bis zum Ruhestand werden kann, rechnet der Altersvorsorgedepot-Rechner weiter.
Rechner
Der Frühstart-Rente-Rechner.
Was aus Zuschuss und Beitrag werden kann.
Der Rechner zeigt, was aus 10 € im Monat vom Staat und Ihrem eigenen Beitrag bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes werden kann: als Bandbreite aus simulierten Kursverläufen, nicht als Zusage. Er rechnet mit den Werten des Gesetzentwurfs und ausschließlich in Ihrem Browser.
Gesetzgebung
Was noch offen ist.
Ein Entwurf ist noch kein Gesetz.
Die Frühstart-Rente ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die erste Lesung war am 25. September 2026, beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Geplant ist, dass es am 1. Januar 2027 in Kraft tritt.
Bis zum Beschluss kann sich jeder Eckwert noch ändern. Diese Seite gibt den Entwurf wieder, nicht das spätere Gesetz.
Diese Seite gibt den Stand des Gesetzentwurfs zum oben genannten Datum wieder. Sie ist eine allgemeine Information und keine individuelle Anlageberatung.
Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente. Bundestagsdrucksache 21/7864 vom 7. September 2026
Das Verfahren
Ob und mit welchem Inhalt der Entwurf beschlossen wird, entscheidet sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Die Eckwerte
Zuschuss, Altersgrenzen, Jahrgänge und Einzahlungsgrenze des Entwurfs können sich bis zum Beschluss noch ändern.
Auslegungsfragen
Manche Einzelheiten des Entwurfs lassen sich aus den Eckwerten nicht sicher beantworten, zum Beispiel ob der Zuschuss in die Grenze für eigene Einzahlungen eingerechnet wird. Solche Fragen beantworten wir hier erst, wenn das Gesetz beschlossen ist.
Fragen und Antworten
Fragen zur Frühstart-Rente.
Kurz beantwortet.
Ab wann gibt es die Frühstart-Rente?
Nach dem Gesetzentwurf soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Beschlossen ist es noch nicht; bis dahin kann sich auch der Termin noch ändern.
Für welche Kinder ist der Zuschuss vorgesehen?
Der Entwurf sieht den Zuschuss ab dem Geburtsjahrgang 2020 vor; danach kommt jedes Jahr der Jahrgang der Sechsjährigen hinzu. Gezahlt werden soll vom 6. bis vor dem 18. Geburtstag. Für ältere Jahrgänge sieht der Entwurf keinen Zuschuss vor.
Wie viel zahlt der Staat?
Nach dem Entwurf 10 € im Monat aus dem Bundeshaushalt. Gezahlt werden soll der Zuschuss vierteljährlich.
Was können Eltern zusätzlich einzahlen?
Der Entwurf sieht private Einzahlungen bis 6.840 € im Kalenderjahr vor. Ob der staatliche Zuschuss in diese Grenze eingerechnet wird, ist offen; das beantworten wir erst, wenn das Gesetz beschlossen ist.
Was passiert mit dem Geld, wenn mein Kind 18 wird?
Nach dem Entwurf wird das Guthaben auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen, zum Beispiel ein Altersvorsorgedepot. Was daraus bis zum Ruhestand werden kann, rechnet unser Altersvorsorgedepot-Rechner weiter.
Kommt mein Kind vorher an das Geld?
Nach dem Entwurf ist eine Auszahlung grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag vorgesehen. Mit 18 wird das Guthaben übertragen, nicht ausgezahlt.
Was gilt, wenn das Gesetz anders beschlossen wird?
Dann gelten die Regeln des beschlossenen Gesetzes und nicht die dieser Seite. Auch unser Frühstart-Rente-Rechner rechnet bis dahin mit den Werten des Entwurfs.
Vorsorge für Ihr Kind.
Persönlich eingeordnet.
Ob und wie Sie über die Frühstart-Rente hinaus für Ihr Kind vorsorgen, hängt von Ihrer Familie und Ihren Zielen ab. Im Erstgespräch ordnen wir Ihre Ausgangslage ein, unverbindlich und ohne Vorfestlegung.
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