DII Wissen · Publikation 01/2026

Frühstartrente verstehen.

Ein Leitfaden für Eltern und Großeltern.

Voraussetzungen, Förderung und aktueller Stand: Wir erklären die geplante Frühstartrente und zeigen, wie sie sich in die Vorsorge für Ihr Kind einordnen lässt.

Eine Publikation des Deutschen Investment InstitutsInformationsstand:
PDF herunterladen 8 Seiten · Ausgabe 01/2026 · PDF

Vom Bundestag beschlossen. Noch nicht in Kraft.
Bundesrat und Verkündung stehen aus. Die folgenden Angaben beschreiben den Beschlussstand vom 16.10.2026; Änderungen sind möglich. Quellen ansehen ↗

01 / Die Idee

Was ist die Frühstartrente?

Die Frühstartrente soll Kindern früh einen Grundstock für ihre spätere Altersvorsorge geben. Vorgesehen sind monatlich 10 Euro vom Staat, die für berechtigte Kinder in einem zertifizierten Vorsorgevertrag angelegt werden. Eigene Beiträge sind freiwillig.

Staatlicher Beitrag
10 € je berechtigtem Monat
Förderalter
Ab 6 bis vor dem 18. Geburtstag
Jahrgänge
Grundsätzlich ab 2020
Eigener Mindestbeitrag
Keiner vorgesehen
Geplantes Inkrafttreten
1. Januar 2027
Zweck
Vorsorge für das Rentenalter

Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt. Der lange Zeitraum eröffnet Renditechancen, bringt aber auch Wertschwankungen und Verlustrisiken mit sich. Staatliche Einzahlungen bedeuten keine garantierte Wertentwicklung.

Grundlage: §§ 1–3, 30 FrühStRG in der beschlossenen Fassung; Artikel 8. [2] [3]

02 / Gesetzlicher Stand

Was ist bereits beschlossen?

Der Bundestag hat das Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente am 16. Oktober 2026 in geänderter Fassung angenommen. Damit ist ein wichtiger Schritt abgeschlossen. Zum Informationsstand dieses Ratgebers stehen die Zustimmung des Bundesrates und die Verkündung noch aus.

  1. 16.10.2026Bundestagsbeschluss

    Angenommen in der Fassung des Finanzausschusses.

  2. Noch offenBundesrat & Verkündung

    Der abschließende Gesetzestext ist maßgeblich.

  3. Geplant: 01.01.2027Inkrafttreten

    Konkrete Angebote und ihre Bedingungen sind gesondert zu prüfen.

Für den Jahrgang 2020 ist eine rückwirkende Berücksichtigung förderberechtigter Monate im Jahr 2026 vorgesehen. Das ist von der tatsächlichen Gutschrift auf einem Vertrag zu unterscheiden. Antrag, Übermittlung und Zahlung folgen dem gesetzlichen Verfahren.

Bundestagsmeldung vom 16.10.2026; §§ 5, 8, 30 FrühStRG und Artikel 8. [1] [2] [3]

03 / Förderberechtigung

Welche Kinder sollen die Frühstartrente erhalten?

Vorgesehen ist die Förderung grundsätzlich für Kinder ab Jahrgang 2020, die mindestens sechs und noch keine 18 Jahre alt sind und ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Für das Verfahren wird außerdem die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes benötigt.

Alter allein reicht nicht aus: Die Einführung erfolgt nach Jahrgängen. Ältere Kinder werden dadurch nicht automatisch förderberechtigt.

Geboren 2020

Der erste regulär einbezogene Jahrgang. Förderberechtigte Monate ab 2026 sollen rückwirkend berücksichtigt werden.

Geboren 2021

Dieser Jahrgang wird 2027 sechs Jahre alt und soll ab dem maßgeblichen Förderbeginn einbezogen werden.

Geboren 2022

Für diesen Jahrgang beginnt die Förderung grundsätzlich erst mit Erreichen des Förderalters im Jahr 2028.

Die Beispiele setzen voraus, dass die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Für den genauen Beginn, spätere Vertragsabschlüsse und Sonderfälle zum Jahreswechsel gelten die gesetzlichen Anwendungsregeln. Ein Kind des Jahrgangs 2018 erhält nach diesem Beschlussstand keine staatliche Frühstartrente.

§§ 1, 2, 9 und 30 FrühStRG. [2] [3]

04 / Beiträge & Förderung

Was zahlt der Staat – und was können Sie ergänzen?

Der staatliche Beitrag soll 10 Euro pro berechtigtem Monat betragen. Eltern müssen dafür nichts selbst einzahlen. Zusätzlich sind insgesamt bis zu 6.840 Euro je Kalenderjahr vorgesehen, beispielsweise von Eltern oder Großeltern.

Wie kommt die Förderung ins Depot?

Für die individuelle Anlage wird ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag auf den Namen des Kindes geschlossen. Der Anbieter übernimmt grundsätzlich den Antrag und die Datenübermittlung. Die staatlichen Beträge werden nach dem vorgesehenen Verfahren quartalsweise rückwirkend gutgeschrieben. Ein gewöhnliches Kinderdepot ist dafür nicht ausreichend.

Können eigene Beiträge pausieren?

Während der Minderjährigkeit sollen eigene Zahlungen ausgesetzt und später wieder aufgenommen werden können. Ausgebliebene Eigenbeiträge müssen nicht nachgezahlt werden; wegen der Pause dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die staatlichen Zahlungen hängen weiterhin von der Förderberechtigung ab.

Welche Kosten und Steuern sind zu beachten?

Auf den aus staatlicher Frühstartrente und ihren Erträgen bestehenden Vertragsteil dürfen bis zum Beginn der Auszahlungsphase keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden. Für eigene Beiträge gelten gesonderte Regeln. Laufende Produkt- und Anlagekosten sind deshalb weiterhin ein wichtiges Vergleichskriterium.

Eltern und Großeltern können ihre Einzahlungen in den Vertrag des Kindes bei sich nicht steuermindernd geltend machen. Die spätere Auszahlung ist steuerlich zu berücksichtigen; geförderte und ungeförderte Bestandteile können unterschiedlich behandelt werden.

Unsere Einordnung

Stimmen Sie zusätzliche Beiträge auf Ihre Familienplanung ab. Geld für Ausbildung, Studium oder eine erste Wohnung kann früher benötigt werden als Geld für den Ruhestand. Für diese Ziele kann eine getrennte Anlage sinnvoll sein.

§§ 3, 5, 8 und 29 FrühStRG, insbesondere die Änderung zu Abschluss- und Vertriebskosten. [2] [3]

05 / Nachvollziehbar gerechnet

Was können 10 Euro langfristig bewirken?

Entscheidend sind die Anlagedauer, die Wertentwicklung und die Kosten. Die folgenden Beispiele zeigen mögliche Ergebnisse bei 5 Prozent jährlicher Rendite nach Kosten. Sie sind Modellrechnungen und keine Prognose oder garantierte Leistung.

Für alle drei Beispiele gilt: Beginn mit sechs Jahren bei 0 Euro; 144 Einzahlungen zum Monatsende bis zum 18. Geburtstag. Danach bleibt das Geld ohne weitere Einzahlungen bis zum Alter von 65 Jahren angelegt.

Allgemeines Modell bei 5 % Rendite nach Kosten pro Jahr
Eigener Beitrag
pro Monat
Insgesamt
eingezahlt
Modellwert
mit 18
Modellwert
mit 65
0 €1.440 €1.953 €19.351 €
25 €5.040 €6.837 €67.728 €
50 €8.640 €11.721 €116.104 €

Die Einzahlungssumme umfasst jeweils 1.440 € staatlichen Beitrag sowie die eigenen Einzahlungen. Alle Werte sind auf volle Euro gerundet, vor Steuern bei Auszahlung und ohne Inflationsausgleich. Nachzahlungen für 2026, Sonderfälle, spätere Einstiege und tatsächliche Gutschrifttermine sind nicht berücksichtigt.

Wie stark die Annahme wirkt, zeigt das Beispiel ohne eigene Beiträge: Bei 0 Prozent wären mit 65 Jahren 1.440 € vorhanden, bei 3 Prozent rund 6.926 € und bei 7 Prozent rund 53.253 €. Tatsächliche Kurse verlaufen ungleichmäßig; auch Verluste sind möglich. Inflation mindert die spätere Kaufkraft.

Mit eigenen Annahmen rechnen

Eigene DII-Modellrechnung. Rechenweg und Annahmen sind im Frühstartrente-Rechner offengelegt.

06 / Zwei unterschiedliche Zwecke

Frühstartrente oder Kinderdepot?

Die Frühstartrente ist auf die Altersvorsorge ausgerichtet. Ein gewöhnliches Kinderdepot auf den Namen des Kindes bietet mehr Freiheit bei der späteren Verwendung. Welche Lösung passt, hängt deshalb vor allem davon ab, wofür und wann das Geld benötigt wird.

Frühstartrente nach Beschlussstand und gewöhnliches Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes
MerkmalFrühstartrenteKinderdepot
ZielLangfristige AltersvorsorgeFlexibler Vermögensaufbau für das Kind
Staatlicher Beitrag10 € pro berechtigtem Monat vorgesehenKeine staatliche Frühstartrente
Verfügbarkeit mit 18Staatlich gefördertes Kapital bleibt grundsätzlich für Altersleistungen gebunden. Eigene Beiträge und gesetzliche Ausnahmen sind gesondert zu prüfen.Das volljährige Kind entscheidet grundsätzlich selbst über sein Depotvermögen.
AnlageauswahlInnerhalb des zertifizierten Vertrags und seiner VorgabenNach dem Angebot der Bank, etwa Fonds und ETFs
KostenGesetzliche Vorgaben; staatliche und eigene Beiträge unterscheiden. Gesamtkosten des Angebots prüfen.Depot-, Sparplan-, Handels- und Fondskosten je nach Anbieter und Anlage
RisikenKapitalmarktrisiken, Kosten und lange Bindung berücksichtigenKapitalmarktrisiken und Kosten; keine gesetzliche Bindung an die Altersvorsorge
Unser Ansatz: zuerst das Sparziel klären.

Für ein Studium in einigen Jahren und für den Ruhestand in mehreren Jahrzehnten gelten unterschiedliche Anforderungen. Beide Zwecke können nebeneinander geplant werden. Die Frühstartrente ersetzt deshalb nicht automatisch eine flexible Rücklage für Ihr Kind.

Zur Kapitalbindung: § 2 FrühStRG. Zur Verfügung über ein Kinderdepot ab 18: Bankenverband. [2] [3] [4]

07 / Der nächste Schritt

Was können Eltern jetzt vorbereiten?

Klären Sie zunächst Ihre Sparziele, das verfügbare Budget und die voraussichtliche Förderberechtigung. Für eine Produktauswahl sind anschließend der endgültige Rechtsrahmen und die konkreten Vertragsbedingungen entscheidend.

  1. Zeitpunkte festhaltenWelcher Betrag soll für Ausbildung oder Studium verfügbar sein? Was ist ausdrücklich für den Ruhestand gedacht?
  2. Bestehende Anlagen einbeziehenWelche Sparpläne und Rücklagen gibt es bereits für Ihr Kind? Wie viel zusätzlicher Beitrag passt dauerhaft ins Familienbudget?
  3. Angebote anhand derselben Kriterien vergleichenGesamtkosten, Anlageauswahl, Umgang mit eigenen Beiträgen, Wechselmöglichkeiten und Auszahlung gemeinsam betrachten.

Für Ihre eigene geförderte Vorsorge finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite zum Altersvorsorgedepot. Die Planung für Ihr Kind stimmen wir im Gespräch auf Ihre übrigen Vermögensziele ab.

Transparent nachvollziehen

Quellen und Einordnung

Dieser Ratgeber erläutert den Stand vom . Grundlage sind der Regierungsentwurf und die vom Bundestag angenommenen Änderungen. Die Angaben ersetzen keine Prüfung des individuellen Förderanspruchs oder eines konkreten Vertrags.

  1. Deutscher Bundestag: Beschluss zur Einführung einer Frühstartrentebundestag.de(öffnet externe Website)Parlamentarischer Beschluss vom 16.10.2026.
  2. Bundestagsdrucksache 21/7864 – Regierungsentwurf (PDF)dserver.bundestag.de(öffnet externe Website)Ausgangstext vom 07.09.2026; zusammen mit den Änderungen aus [3] lesen.
  3. Bundestagsdrucksache 21/8606 – Beschlussempfehlung und Bericht (PDF)dserver.bundestag.de(öffnet externe Website)Änderungen des Finanzausschusses vom 14.10.2026, vom Bundestag am 16.10.2026 angenommen.
  4. Bankenverband: Kinderdepot ab 18bankenverband.de(öffnet externe Website)Informationen zur Verfügungsberechtigung bei Volljährigkeit, 24.04.2025.

Herausgeber: Deutsches Investment Institut. Erläuterungen und Modellrechnungen dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind der endgültig verkündete Gesetzestext und die jeweiligen Vertragsbedingungen.

Von der Information zum persönlichen Plan

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