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Auszahlung im Ruhestand

Ihr Vermögen. Ihr Einkommen im Alter.

Wann Sie starten, wie lange das Geld ausgezahlt wird und welchen Betrag Sie monatlich erhalten – das planen wir gemeinsam.

01 / Zeitpunkt

Regulär ab 65.

Der Auszahlungsbeginn liegt grundsätzlich zwischen dem 65. und 70. Geburtstag. Beziehen Sie bereits früher eine gesetzliche Altersrente oder eine vergleichbare Versorgung, kann ein früherer Beginn möglich sein. Maßgeblich ist Ihr Vertrag.

02 / Laufende Auszahlung

Bis 85 oder länger.

Ein Auszahlungsplan läuft mindestens bis zum 85. Geburtstag. Die monatliche Auszahlung wird regelmäßig neu berechnet und kann steigen oder sinken. Alternativ wählen Sie eine lebenslange Rente.

03 / Einmalbetrag

Bis zu 30 % zum Start.

Zu Beginn können Sie bis zu 30 % Ihres Kapitals auf einmal entnehmen. Das verbleibende Vermögen bildet die Grundlage für die laufenden Auszahlungen.

Was bedeutet das in Euro?

100.000 € Vermögen.
Zwei Möglichkeiten.

Ein einfaches Beispiel für einen Auszahlungsplan über 20 Jahre: ohne weiteren Ertrag und vor Steuern.

Ohne Einmalentnahme

416,67 € monatlich100.000 € verteilt auf 240 Monate

Mit 30.000 € Einmalentnahme

291,67 € monatlich70.000 € verteilt auf 240 Monate

Gerundete Rechenbeispiele. Die tatsächliche Auszahlung hängt vom Produkt, der Wertentwicklung und der vereinbarten Laufzeit ab.

Vor der Entscheidung

Was passiert
mit Ihrem Geld?

Bleibt meine monatliche Auszahlung gleich?

Bei einem Auszahlungsplan wird sie spätestens alle drei Jahre anhand des verbleibenden Vermögens und der Restlaufzeit neu festgelegt. Deshalb kann sie steigen oder sinken. Zum vereinbarten Ende wird ein eventuell verbleibendes Restkapital ausgezahlt.

Welche Steuern fallen bei der Auszahlung an?

Auszahlungen aus steuerlich geförderten Beiträgen, Zulagen und den zugehörigen Erträgen sind grundsätzlich mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Das gilt auch für die bis zu 30 % Einmalentnahme, soweit sie aus gefördertem Vermögen stammt. Für ungeförderte Beiträge gelten andere Regeln. Die konkrete Aufteilung hängt von Ihrem Vertrag ab.

Kann ich das ganze Depot auf einmal auszahlen lassen?

Regulär ist zu Beginn eine Einmalentnahme von bis zu 30 % vorgesehen. Für Kleinbetragsrenten gibt es Ausnahmen. Eine darüber hinausgehende Entnahme kann dazu führen, dass Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

Was passiert, wenn ich älter werde als geplant?

Bei einem befristeten Auszahlungsplan enden die Zahlungen nach der vereinbarten Laufzeit. Eine lebenslange Rente zahlt bis zum Tod. Wir betrachten deshalb auch Ihre gesetzliche Rente und Ihr weiteres Vermögen.

Kann ich das verbleibende Vermögen vererben?

Ja. Bei einem Auszahlungsplan ist das noch vorhandene Depotvermögen vererbbar. Dabei sind die auf das vererbte geförderte Vermögen entfallenden Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückzuzahlen. Bei einer Übertragung auf einen begünstigten Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners kann die Förderung erhalten bleiben. Bei einer lebenslangen Rente gelten die vertraglichen Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung.

Muss ich für die Auszahlung beim selben Anbieter bleiben?

Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie auch zu einem anderen Anbieter wechseln, etwa in ein reines Auszahlungsprodukt. Wir vergleichen die Möglichkeiten, bevor Sie sich entscheiden.

Ihre Auszahlung planen

Was soll Ihr Depot
im Ruhestand leisten?

Wir besprechen, welcher Auszahlungsplan zu Ihrem Vermögen und Ihren Ausgaben passt.

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