Erklärung zur Barrierefreiheit
- Herausgeber
- Deutsches Investment Institut GmbH & Co. KG
- Stand
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website des Deutschen Investment Instituts unter deutsches-investment-institut.de.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.2 auf Stufe AA nach unserer Selbstbewertung teilweise vereinbar. Teilweise heißt hier: Alle automatisierten und rechnerischen Prüfungen laufen ohne Befund; die abschließende Prüfung von Hand mit Screenreadern steht noch aus.
Stand der Selbstbewertung ist der 5. September 2026. Geprüft wurde bei jeder Änderung automatisiert mit axe-core gegen die Regelmenge für WCAG 2.0/2.1/2.2 auf den Stufen A und AA: 49 Prüfungen je Ansicht, einmal in der Desktop-Ansicht und einmal bei 360 Pixeln Breite, also 98 Prüfläufe je Durchgang. Die Schwelle liegt bei null Verstößen, unabhängig von der Schwere.
Dazu kommen 12 Prüfungen der Umbruchfähigkeit bei 320 Pixeln — je sechs als schmales Gerät und als 400 Prozent Zoom —, 53 rechnerische Prüfungen der Farbpaarungen gegen die Kontrastvorgaben und ein Test, der den Anfrage-Flow vollständig über die Tastatur bedient.
Eine automatisierte Messung mit Lighthouse ergab am 5. September 2026 auf sieben Kernseiten in 63 Läufen jeweils 100 von 100 Punkten in der Kategorie Barrierefreiheit. Ein solcher Wert ist ein Hinweis, kein Nachweis: Er misst, was ein Prüfprogramm messen kann.
Wie wir prüfen
Wir prüfen in drei Schritten: automatisiert bei jeder Änderung, manuell an den Bedienwegen und rechnerisch an den Farbkontrasten.
- Automatisierte Prüfung mit axe auf allen Seiten bei jeder Änderung
- Manuelle Prüfung der Tastaturbedienung
- Rechnerische Prüfung aller Farbpaarungen gegen die Kontrastvorgaben
- Prüfung mit Screenreadern (NVDA, VoiceOver) vor dem Start
Bekannte Einschränkungen
Die Prüfung mit Screenreadern (NVDA und VoiceOver) und die Textvergrößerung von Hand haben wir noch nicht durchgeführt. Bis dahin können wir nicht ausschließen, dass einzelne Bedienwege mit Hilfsmitteln schlechter nutzbar sind, als die automatisierten Prüfungen es anzeigen.
Die Erstinformation nach der Finanzanlagenvermittlungsverordnung gibt es als Webseite und als PDF. Das PDF haben wir noch nicht abschließend auf Barrierefreiheit geprüft; der vollständige Inhalt ist auf der Seite Erstinformation zugänglich.
Die Umbruchfähigkeit bei 320 Pixeln haben wir an sechs Seiten und Zuständen stichprobenartig gemessen, nicht auf allen Seiten.
Die automatisierte Prüfung meldet einzelne Farbkontraste, die sie nicht selbst entscheiden kann — etwa bei Text über Verläufen. Diese Fälle sehen wir uns von Hand an; sie sind kein Befund, aber auch kein Freispruch.
Barriere melden
Wenn Ihnen eine Barriere auffällt, schreiben Sie uns an info@de-in-in.de oder rufen Sie an: 0951 700 29 29. Bitte nennen Sie die Seite und was Ihnen nicht zugänglich war.
Wie schnell wir antworten
Auf eine gemeldete Barriere antworten wir innerhalb von zwei Wochen.
Durchsetzungsverfahren
Weil das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für uns nicht gilt, ist für diese Website keine Marktüberwachungsbehörde zuständig. Wenn Sie eine Barriere bemerken, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Barrierefreiheit der Dienstleistung
Das Deutsche Investment Institut ist ein Kleinstunternehmen. Für Dienstleistungen von Kleinstunternehmen gelten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes nicht. Wir gestalten diese Website trotzdem nach den Anforderungen der WCAG 2.2 auf Stufe AA.
